Ein Überblick zum Bauverfahren

Ob Sie ein Bauvorhaben der zuständigen Baubehörde melden müssen, ob dafür eine Bewilligung oder gar eine Bauverhandlung notwendig ist, hängt von der Art und vom Umfang Ihres Vorhabens ab. Das Gesetz unterscheidet zwischen
1. geringfügigen Bauvorhaben und
2. bewilligungspflichtigen Bauvorhaben.

Alle erforderlichen Formulare können unter der Rubrik "Formulare" heruntergeladen werden.