Anzeigefreie Bauvorhaben
Folgende Bauvorhaben sind von den Bestimmungen des Baugesetzes ausgenommen. Diese benötigen weder eine Baubewilligung noch eine Anzeige:
- Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis 10 kW Engpassleistung, die parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen aufliegen oder in diese eingefügt sind;
- Baustelleneinrichtungen (zB. Bauhütten, Bautafeln) für die Dauer der Bauphase;
- Kinderspielplätze und Spielgeräte;
- Markisen und Außenjalousien;
- Bauvorhaben, die der Gartengestaltung dienen, wie Zierbrunnen, Gartenteiche, Steingärten, nicht überdachte Pergolen, Hochbeete, Grillkamine und dgl.