Anzeigefreie Bauvorhaben

Folgende Bauvorhaben sind von den Bestimmungen des Baugesetzes ausgenommen. Diese benötigen weder eine Baubewilligung noch eine Anzeige:

  • Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis 10 kW Engpassleistung, die parallel zu Dach- oder Wandflächen auf diesen aufliegen oder in diese eingefügt sind;
  • Baustelleneinrichtungen (zB. Bauhütten, Bautafeln) für die Dauer der Bauphase;
  • Kinderspielplätze und Spielgeräte;
  • Markisen und Außenjalousien;
  • Bauvorhaben, die der Gartengestaltung dienen, wie Zierbrunnen, Gartenteiche, Steingärten, nicht überdachte Pergolen, Hochbeete, Grillkamine und dgl.